Wer selbst oder durch nicht konzessionierte Personen Arbeiten an der Gasanlage durchführt, riskiert nicht nur seine Sicherheit – sondern auch den Versicherungsschutz im Schadensfall. Die Konsequenzen können erheblich sein.
Was die Versicherung im Schadensfall prüft
- Ursache des Schadens: War ein unsachgemäßer Eingriff an der Gasanlage die Ursache für Brand, Explosion oder Wasserschaden, kann die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
- Grobe Fahrlässigkeit: Eigenreparaturen an der Gasanlage können als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden – ein Ausschlussgrund in den meisten Haushalts- und Gebäudeversicherungen.
- Fehlende Dokumentation: Gibt es keinen Nachweis über fachmännische Wartung und Reparatur, kann die Versicherung auch bei nicht selbst verursachten Schäden Kürzungen vornehmen.
- Tipp: Bewahren Sie alle Wartungsprotokolle, Rechnungen und Abnahmeprotokolle sorgfältig auf. Sie sind Ihr Nachweis für ordnungsgemäßen Betrieb.
Sicher auf der richtigen Seite sein
Wir dokumentieren alle Arbeiten ordnungsgemäß. Jede Wartung und Reparatur erhält ein vollständiges Protokoll – in Wien, NÖ und Burgenland: 0043 1361 6992.