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Für raumluftabhängige (offene) Gastherme ist eine ausreichende Belüftung des Aufstellraums gesetzlich vorgeschrieben. Ohne ausreichend Frischluft entsteht gefährliches Kohlenmonoxid – oder die Therme schaltet ab.

Was schreibt das Gesetz vor?

  • Mindestöffnung für Verbrennungsluft: Pro 1.000 Watt Nennleistung der Therme sind mindestens 1 cm² freie Lüftungsöffnung erforderlich – laut ÖNORM und Richtlinien der ÖVGW.
  • Keine dichten Türen und Fenster im Thermenraum: Nachträgliche Abdichtungen (z. B. durch neue Fenster) können die Versorgung mit Verbrennungsluft unterbrechen. Das ist gefährlich.
  • Ausnahme: geschlossene Brennwerttherme: Raumluftunabhängige Geräte entnehmen die Luft von außen und brauchen keine Belüftungsöffnungen im Aufstellraum.
  • Bei Sanierungen aufpassen: Wer neue, dichte Fenster einbaut, muss prüfen, ob eine vorhandene offene Therme noch ausreichend Verbrennungsluft bekommt.

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Wir prüfen, ob Ihre Therme und der Aufstellraum den aktuellen Anforderungen entsprechen – in Wien, NÖ und Burgenland: 0043 1361 6992.

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