In Österreich ist die regelmäßige Überprüfung von Gasanlagen gesetzlich vorgeschrieben. Wie oft und in welchem Umfang, hängt vom Bundesland und der Art der Anlage ab.
Gesetzliche Prüfpflichten im Überblick
- Wien: Die Wiener Gasverordnung schreibt eine Überprüfung der Gasanlage alle 5 Jahre durch einen konzessionierten Gasfachbetrieb vor. Die Therme selbst sollte jährlich gewartet werden.
- Niederösterreich und Burgenland: Auch hier gelten die technischen Richtlinien (ÖVGW) und die Normen nach ÖNORM B 5195. Eine regelmäßige Überprüfung ist Pflicht – Details je nach Gemeinde und Netzbetreiber.
- Was wird geprüft? Dichtheit der Leitungen, ordnungsgemäße Funktion der Absperrhähne, Zustand der Gasgeräte, Abgasführung und Verbrennungsluftversorgung.
- Wer darf prüfen? Ausschließlich konzessionierte Gasfachbetriebe. Nichtfachleute dürfen keine Arbeiten an der Gasanlage durchführen.
Was passiert ohne Prüfung?
Im Schadensfall kann die Versicherung die Leistung verweigern. Bei Mietliegenschaften haften Vermieter bei Nichtbeachtung der Prüfpflichten.
Gasanlagenprüfung beauftragen
Wir führen die Überprüfung durch und stellen das Protokoll aus – in Wien, NÖ und Burgenland: 0043 1361 6992.