THERMENWARTUNG >>> AKTION ab €99,- <<<

Wenn Sie als Mieter plötzlich ohne warmes Wasser dastehen, ist das ein erheblicher Mangel an der Mietsache. Der Vermieter ist in der Pflicht, die Warmwasserversorgung als Teil der gebrauchstauglichen Überlassung der Wohnung schnellstmöglich wiederherzustellen.

Analyse: Mögliche Ursachen und Zuständigkeiten

  • Zentrale Heizungsanlage defekt: Ein Problem mit der Hausheizung oder dem zentralen Warmwasserspeicher betrifft alle Mieter im Haus. Die Reparatur obliegt dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung.
  • Defekt in der Wohnung: Bei dezentralen Gasthermen oder Durchlauferhitzern in der Wohnung liegt die Störung in Ihrer Verantwortungs- bzw. Nutzungssphäre. Hier sind Sie als Mieter zunächst in der Pflicht, den Mangel zu melden.
  • Wartungs- oder Reparaturarbeiten: Geplante Arbeiten mit vorheriger Ankündigung durch den Vermieter sind legitim, sollten aber zeitlich begrenzt sein.

Was sollten Sie als Mieter sofort tun?

  1. Den Vermieter oder die Hausverwaltung schriftlich (E-Mail, Messenger) informieren. Halten Sie den Mangel und die Meldung dokumentiert fest.
  2. Kontaktieren Sie andere Mieter, um festzustellen, ob das Problem alle betrifft oder isoliert in Ihrer Wohnung liegt.
  3. Bei Gefahr im Verzug (z.B. bei Gasgeruch im Zusammenhang mit der Therme) können Sie auch direkt einen Notdienst rufen. Klären Sie die Kostenübernahme im Vorfeld möglichst mit dem Vermieter ab.

Wie unterstützen wir als Dienstleister?

Wir werden häufig von Hausverwaltungen und privaten Vermietern in Wien und Niederösterreich beauftragt, um solche Mängel für ihre Mieter zu beheben. Als Mieter können Sie uns direkt kontaktieren, wir koordinieren dann die Auftragserteilung und Kostenübernahme mit Ihrem Vermieter, um die Lösung zu beschleunigen. Für eine schnelle Klärung: 0043 1361 6992

Anfragekostenlos & unverbindlichWIEN, NÖ & BRGLND

IHR PARTNER FÜR GASTHERMEN