Bei Gasgeruch herrscht oft Verwirrung: Soll man den Installateur, den Heizungsnotdienst oder eine andere Nummer anrufen? Die Reihenfolge ist entscheidend für die Sicherheit aller Hausbewohner und Nachbarn.
Analyse: Die richtige Nummer für den Ernstfall
Es gibt eine klare Hierarchie der Zuständigkeit:
- Gefahr im Verzug (starker Geruch): Sie rufen NIEMALS zuerst Ihren Handwerker an. Rufen Sie sofort den offiziellen Gasnotdienst Ihres Netzbetreibers (z.B. Wiener Netze: 128) oder die Feuerwehr (122). Diese Stellen haben Priorität, sind für Gasaustritte ausgerüstet und können das gesamte Haus/Gebiet absichern.
- Nach der Gefahrenbeseitigung: Erst nach Freigabe durch die Einsatzkräfte rufen Sie einen konzessionierten Gasinstallateur oder Heizungsnotdienst, um die defekte Leitung oder das Gerät in Ihrer Wohnung zu reparieren.
Was sind die ERSTEN Sofortmaßnahmen bei Gasgeruch?
Erinnern Sie sich an G.A.S.: Gefahr melden, Alarmieren, Sicherheit schaffen. Verlassen Sie das Haus, benutzen Sie keine elektrischen Schalter und telefonieren Sie von draußen.
Was ist der häufigste Fehler?
Der Anruf beim vertrauten Heizungsbauer, während noch Gas austritt. Das kostet wertvolle Zeit.
Wann braucht es welchen Experten?
- Bei akutem Gasgeruch: Netzbetreiber (128) oder Feuerwehr (122).
- Zur Reparatur der Ursache: Einer unserer konzessionierten Installateure. Nur dieser darf an der Gasleitung arbeiten. Für Haushalte in Wien und Niederösterreich ist es wichtig, die Nummer des lokalen Netzbetreibers griffbereit zu haben. Für die anschließende Reparatur helfen wir