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Wenn ein bestellter Notdienst kurzfristig absagt, insbesondere bei einem dringenden Problem wie Heizungsausfall im Winter oder Wasserschaden, ist das frustrierend. Ihre Rechte hängen davon ab, ob ein verbindlicher Termin vereinbart wurde und wie dringlich die Situation ist.

Analyse: Rechtliche Situation und praktische Schritte

  • Verbindlichkeit des Termins: Wurde eine konkrete Uhrzeit ("Wir sind in 2 Stunden da") genannt, liegt eine verbindliche Zusage vor. Eine pauschale Aussage wie "kommen heute noch" ist schwächer.
  • Dringlichkeit und Folgeschäden: Bei Gefahr im Verzug (z.B. Frostschaden, aktiver Wasserschaden) haben Sie ein höheres Recht auf sofortige Hilfe. Der Dienstleister muss in diesem Fall alles Zumutbare tun, um den Schaden abzuwenden oder einen Ersatz zu organisieren.
  • Ihre Schritte: 1. Weisen Sie auf die Dringlichkeit hin und fragen Sie nach einer Alternativlösung oder einem Ersatztechniker. 2. Lassen Sie sich den Grund für die Absage nennen. 3. Holen Sie sich eine Bestätigung der Absage (z.B. per SMS/E-Mail). 4. Beauftragen Sie einen anderen Notdienst. Die Kosten für einen teureren Ersatzdienst können Sie unter Umständen vom ursprünglichen Anbieter ersetzt verlangen, wenn dieser schuldhaft gehandelt hat und ein Schaden entstanden ist.

Unsere verbindliche Zusage

Wir geben Ihnen bei der Terminvereinbarung eine möglichst enge Zeitfenster-Einschätzung. Sollte sich durch einen vorherigen Einsatz eine Verzögerung abzeichnen, informieren wir Sie sofort proaktiv und transparent. Unser Ziel ist es, jeden vereinbarten Notdienst-Termin auch einzuhalten. Für einen verlässlichen Partner im Notfall: 0043 1361 6992.

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