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Die Frage, ob eine neue Therme wieder im Badezimmer installiert werden darf, ist wichtig. Während es früher üblich war, ist dies nach aktuellen deutschen und österreichischen Normen (z.B. ÖNORM, TRGI) für neu installierte Geräte in der Regel **nicht mehr zulässig**. Ausnahmen gelten nur unter sehr strengen Auflagen.

Analyse: Warum das Badezimmer problematisch ist

  • Explosionsschutz: Gasthermen erzeugen eine offene Flamme. Im Bad können sich brennbare Dämpfe (z.B. von Haarspray, Deo) oder aus der Luftfeuchtigkeit kondensierte Brennstoffe ansammeln.
  • Korrosionsgefahr: Die hohe Luftfeuchtigkeit beschleunigt die Korrosion an elektrischen Kontakten und der Brennerkammer.
  • Mindestluftvolumen: Badezimmer sind oft klein. Es muss eine bestimmte Mindestluftmenge für eine sichere Verbrennung garantiert sein, die in Bädern oft nicht gegeben ist.
  • Ausnahme „badtaugliche“ Geräte: Es gibt spezielle, gekapselte Geräte („room-sealed“), die ihre Verbrennungsluft von außen beziehen. Diese dürfen unter Einhaltung weiterer Vorschriften eingebaut werden, sind aber selten und teuer.

Was passiert mit dem alten Standort?

In den allermeisten Fällen muss für die neue Therme ein anderer, geeigneter Standort gefunden werden – z.B. im Keller, Flur, Hauswirtschaftsraum oder einer speziell belüfteten Abstellkammer.

Unsere kompetente Standortberatung

Wir prüfen bei der Planung eines Thermentausches den alten Standort kritisch auf aktuelle Zulässigkeit. Wir schlagen Ihnen geeignete Alternativstandorte vor, planen die notwendigen neuen Leitungswege (Abgas, Wasser, Gas) und klären alle sicherheits- und baurechtlichen Fragen. Für eine normgerechte Neuinstallation: 0043 1361 6992.

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