Nein, ein Garantieanspruch bedeutet in der Regel nicht, dass Sie Anspruch auf ein brandneues Gerät haben. Die Garantie verpflichtet den Hersteller oder Händler dazu, einen innerhalb der Garantiezeit auftretenden Defekt zu beheben – und zwar zunächst durch Reparatur oder den Austausch defekter Einzelteile.
Analyse: Was Garantie und Gewährleistung bedeuten
- Garantie (freiwillige Leistung): Der Hersteller verspricht, für einen bestimmten Zeitraum (z.B. 2-5 Jahre) für Material- und Fabrikationsfehler einzustehen. Das übliche Vorgehen ist die Reparatur.
- Gewährleistung (gesetzliche Pflicht): Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf wird vermutet, dass ein Mangel schon bei Kauf bestand. Auch hier ist zunächst Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung) geschuldet.
- Anspruch auf Neuware ("Neu liefern"): Ein Anspruch auf ein komplett neues Gerät entsteht nur, wenn die Reparatur a) für den Hersteller unverhältnismäßig teuer wäre, b) fehlschlägt oder c) unzumutbar lange dauert. Dies ist bei Thermen relativ selten.
Was sollten Sie tun, wenn die Therme unter Garantie defekt ist?
Melden Sie den Defekt umgehend dem Händler oder dem Hersteller-Service. Ein autorisierter Servicetechniker wird den Fehler diagnostizieren und die reparierbare Komponente (z.B. Platine, Pumpe, Gasventil) austauschen.
Unsere Rolle als unabhängiger Dienstleister
Wir können die Störung diagnostizieren und Ihnen eine unabhängige Einschätzung geben. Für Garantiefälle müssen Sie sich jedoch an den Vertragspartner wenden, da sonst die Garantie erlischt. Wir unterstützen Sie jedoch gerne bei der Kommunikation und können nach Ablauf der Garantie alle Reparaturen oder einen Austausch durchführen. Für eine unabhängige Fehlerdiagnose: 0043 1361 6992.