Ja – nach dem Einbau einer neuen Gastherme in Österreich ist eine Abnahmeprüfung vorgeschrieben. Sie erfolgt durch den installierenden Gasfachbetrieb und muss dem Netzbetreiber gemeldet werden.
Was passiert bei der Abnahme?
- Dichtheitsprüfung: Die gesamte neue Gasinstallation wird auf Dichtheit geprüft – sowohl die Leitungen als auch die Therme selbst.
- Abgasmessung: Mit einem Messgerät wird geprüft, ob die Verbrennung vollständig und CO-frei ist – Pflichtbestandteil jeder Inbetriebnahme.
- Prüfprotokoll: Der Gasfachbetrieb erstellt ein Abnahmeprotokoll, das Sie aufbewahren müssen. Es ist wichtig für Garantie, Versicherung und spätere Prüfungen.
- Meldung an den Netzbetreiber: In Wien muss die Inbetriebnahme einer neuen Gastherme bei Wien Energie / Netz Nöst gemeldet werden. Das übernimmt der installierte Fachbetrieb.
Was passiert ohne Abnahme?
Der Betrieb ohne Abnahme ist technisch und rechtlich nicht zulässig. Im Schadensfall kann die Versicherung die Leistung verweigern.
Wir kümmern uns um alles – inkl. Abnahme und Meldung
Volle Abwicklung aus einer Hand in Wien, NÖ und Burgenland: 0043 1361 6992.