Diese Frage sorgt oft für Unklarheit zwischen Mietparteien. Die Antwort ist gesetzlich klar geregelt: Die Pflicht zur Sicherstellung der Betriebssicherheit und damit zur regelmäßigen Wartung der Therme liegt beim Vermieter bzw. Eigentümer der Heizungsanlage.
Weiterlesen: Thermenwartung Pflicht für Mieter oder Vermieter
Viele Hausbesitzer und Mieter fragen sich, ob die jährliche Wartung der Therme nicht übertrieben ist. Meine klare Antwort aus 20 Jahren Praxis: Es ist keine lästige Pflicht, sondern eine kluge Investition in Sicherheit, Effizienz und Langlebigkeit Ihrer Anlage. Das Überspringen der Wartung kann teure Folgen haben.
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