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Nein, eine brandneue Therme benötigt direkt nach der fachgerechten Installation und Inbetriebnahme durch den Heizungsbauer keine zusätzliche Wartung. Die erste Wartung sollte nach etwa einem Jahr (oder gemäß Herstellervorgabe, oft nach 12-14 Monaten) erfolgen. Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied zwischen „Inbetriebnahme“ und „Wartung“.

Analyse: Inbetriebnahme vs. Erstwartung

  • Die Inbetriebnahme: Dies ist die Pflicht des installierenden Betriebs. Dabei wird das Gerät erstmalig in Betrieb genommen: Das System wird befüllt, entlüftet, die Elektronik konfiguriert, die Gasverbindung auf Dichtheit geprüft und die Verbrennungswerte vom Techniker eingemessen und justiert. Dieser Vorgang ist in der Regel im Einbau-Preis enthalten.
  • Die erste Wartung: Diese dient dazu, den „Einschleif-Zustand“ des neuen Geräts zu überprüfen. In den ersten Betriebsmonaten können sich feine Partikel aus dem Leitungssystem in Filtern absetzen, oder es zeigen sich kleinere Einstellungen, die nachoptimiert werden müssen. Diese Wartung ist eine separate Leistung.

Warum die erste Wartung nach einem Jahr sinnvoll ist

Sie gibt Sicherheit, dass sich das neue Gerät optimal in Ihr Heizsystem eingefügt hat. Der Techniker kann prüfen, ob der eingestellte hydraulische Abgleich passt und ob der neue Brenner sauber arbeitet. Viele Hersteller verlangen diesen Nachweis für eine verlängerte Garantie.

Unser Service für neue Thermen

Wenn wir Ihre neue Therme einbauen, führen wir die komplette Inbetriebnahme mit Protokoll durch. Wir empfehlen und vereinbaren gleich einen Termin für die erste Folgewartung in etwa einem Jahr, um den optimalen Start Ihrer Anlage abzurunden. So stellen Sie langfristig Effizienz und Langlebigkeit sicher. Für die perfekte Betreuung Ihrer neuen Heizung: 0043 1361 6992

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