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Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für die Wartung Ihrer Heizungsanlage steuerlich geltend gemacht werden. Dies betrifft jedoch in erster Linie Vermieter und gewerbliche Eigentümer, während für reine Selbstnutzer die Möglichkeiten begrenzt sind.

Analyse: Wer kann was absetzen?

  • Vermieter von Wohn- oder Gewerbeimmobilien: Wartungskosten sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben voll abzugsfähig. Sie mindern den zu versteuernden Mietertrag. Dies gilt auch für Eigentümergemeinschaften.
  • Selbstnutzer (Eigentümer der eigenen Wohnung/Haus): Hier ist es schwieriger. Die Wartungskosten können nicht direkt als Werbungskosten abgesetzt werden. Indirekt können sie jedoch im Rahmen der Handwerkerleistungen steuerlich berücksichtigt werden, sofern eine Steuererklärung mit entsprechenden Aufwendungen gemacht wird und die gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. Rechnung mit UID-Nr., keine Barkasse) erfüllt sind. Die Regelungen hierzu können sich ändern.
  • Gewerbetreibende: Für Betriebsstätten sind Heizungswartungskosten klar als Betriebsausgaben absetzbar.

Was müssen Sie bei der Rechnung beachten?

Lassen Sie sich immer eine ordentliche Rechnung mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) des Handwerksbetriebs ausstellen. „Schwarzarbeit“ oder Barzahlung ohne Beleg sind nicht absetzbar. Heben Sie die Rechnungen gut auf.

Unser Service für steuerbewusste Kunden

Wir stellen Ihnen für jede Wartung eine korrekte, vollständige Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Angaben aus. Für unsere vermietenden oder gewerblichen Kunden können wir auf Wunsch auch Jahresübersichten der durchgeführten Leistungen erstellen, was die Buchhaltung erleichtert. Für eine absetzungstaugliche Abrechnung: 0043 1361 6992.

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