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Nein, die regelmäßige Wartung Ihrer Therme wird nicht vom Schornsteinfeger abgenommen oder kontrolliert. Der Schornsteinfeger und der Heizungsinstallateur haben klar getrennte, gesetzlich definierte Aufgaben. Eine Verwechslung der Zuständigkeiten kommt häufig vor.

Analyse: Die unterschiedlichen Rollen im Überblick

  • Heizungsinstallateur (unser Aufgabengebiet): Wir sind für die Wartung, Inspektion und Reparatur der Therme und des gesamten heizungstechnischen Systems zuständig. Unsere Wartung umfasst Reinigung, Funktionsprüfung, Sicherheitschecks und Einstellung der Verbrennung.
  • Schornsteinfeger (Kehr- und Überprüfungsordnung): Er ist für den Abgasweg zuständig. Seine gesetzliche Pflicht ist die Überprüfung der Abgasanlage (z.B. auf Dichtheit, Querschnitt, Verbindung zur Therme) und die Messung der Abgaswerte (CO, Temperatur, etc.) nach der Inbetriebnahme und in regelmäßigen Intervallen.

Wie hängen die beiden Gewerke zusammen?

Optimal ist eine Absprache: Nach einer umfassenden Wartung oder Reparatur an der Therme sollte eine Abgasmessung durch den Schornsteinfeger erfolgen, um die korrekte Einstellung zu bestätigen. Der Schornsteinfeger protokolliert die Messwerte und trägt sie in seinen Bescheid ein. Eine Wartung allein ersetzt nicht die gesetzliche Kehr- und Überprüfungspflicht.

Was macht der Installateur bei der Wartung konkret?

Wir führen alle notwendigen Arbeiten durch, um die Therme für die Abnahme durch den Schornsteinfeger vorzubereiten: Wir reinigen den Brenner und den Wärmetauscher, prüfen die Gasdruckeinstellung, kontrollieren die Sicherheitseinrichtungen und justieren die Verbrennung soweit möglich vor. Unser Wartungsprotokoll dient Ihnen als Nachweis gegenüber dem Vermieter oder für Ihre eigenen Unterlagen. Für eine schornsteinfegertaugliche Wartung: 0043 1361 6992

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