THERMENWARTUNG >>> AKTION ab €99,- <<<

Die jährliche Thermenwartung in einem Mehrfamilienhaus mit dezentralen Gasthermen in den Wohnungen ist eine wiederkehrende organisatorische Aufgabe. Die klare Zuordnung von Pflichten und Kosten vermeidet Konflikte und stellt die Sicherheit aller Bewohner sicher.

Analyse: Typische Modelle in Mietverhältnissen

  • Vollständige Vermieterpflicht: Sofern im Mietvertrag nicht explizit etwas anderes vereinbart ist, trägt der Vermieter die Verantwortung und die Kosten für die Wartung der fest installierten Heizungsanlage (also der Therme).
  • Organisation durch die Hausverwaltung: Oft beauftragt die Hausverwaltung im Namen des Vermieters einen Fachbetrieb, um einheitliche Termine und Konditionen für das ganze Haus zu erhalten.
  • Mieter-Selbstvornahme mit Kostenerstattung: In einigen Verträgen wird die Pflicht zur Terminvereinbarung und Vor-Ort-Bereitstellung dem Mieter übertragen, die Rechnung darf er dann beim Vermieter einreichen.

Was sollten Mieter und Vermieter wissen?

Der Vermieter muss die Wartung ermöglichen und bezahlen. Der Mieter ist verpflichtet, den Zutritt zur Wohnung für die Wartung zu gewähren. Eine Verweigerung kann rechtliche Konsequenzen haben. Ein Wartungsvertrag für das gesamte Haus ist oft die effizienteste und kostengünstigste Lösung.

Unser Service für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften

Wir bieten maßgeschneiderte Wartungsverträge für Mehrfamilienhäuser in Wien und Umgebung an. Wir koordinieren die Termine mit allen Mietern, führen die Wartungen gebündelt durch und liefern der Hausverwaltung ein gebäudeweises Protokoll über den Zustand aller Anlagen. Dies schafft Rechtssicherheit, spart Verwaltungsaufwand und gewährleistet einen einheitlichen Sicherheitsstandard. Für eine unkomplizierte Haus-Wartungsorganisation: 0043 1361 6992

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