Diese Frage sorgt oft für Unklarheit zwischen Mietparteien. Die Antwort ist gesetzlich klar geregelt: Die Pflicht zur Sicherstellung der Betriebssicherheit und damit zur regelmäßigen Wartung der Therme liegt beim Vermieter bzw. Eigentümer der Heizungsanlage.
Analyse: Wer trägt die Verantwortung und die Kosten?
- Vermieter-Pflicht: Der Eigentümer muss sicherstellen, dass die Therme sicher und energiesparend betrieben wird. Er organisiert und bezahlt die turnusmäßige Wartung.
- Mieter-Pflicht: Als Mieter sind Sie verpflichtet, den Zugang zur Therme für die Wartung zu ermöglichen.
- Kostenumlage: Die Kosten für die ordnungsgemäße Wartung darf der Vermieter über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Er darf sie jedoch nicht als separate Forderung stellen.
Was kann ich als Mieter tun?
- Auskunft einholen: Fragen Sie Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung, wann die letzte Wartung stattfand.
- Zugang gewähren: Halten Sie den Weg zur Therme frei und ermöglichen Sie den vereinbarten Termin.
- Störungen melden: Falls die Therme Auffälligkeiten zeigt (Geräusche, Fehlercodes), melden Sie dies umgehend dem Vermieter.
Was ist, wenn der Vermieter nicht handelt?
Zeigt die Therme Sicherheitsmängel und der Vermieter reagiert nicht, können Sie dies schriftlich rügen. In dringenden Fällen (z.B. Gasgeruch) müssen Sie sofort den Notdienst (Gasnotruf 128) informieren.
Wann braucht es den Experten?
Sowohl für Vermieter als auch Mieter ist der richtige Experte ein konzessionierter Installationsbetrieb. Vermieter in Wien beauftragen solche Betriebe, um ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen. Mieter sollten Störungen immer über den Vermieter an einen Fachbetrieb melden lassen. Eine regelmäßige Thermenwartung schützt alle Parteien und hält die Heizkosten im Rahmen. Kontaktieren Sie uns und wir geben Ihnen die notwendigen Instruktionen.