In Wien und Umgebung sind noch tausende Löblich Gasthermen zuverlässig im Dienst. Da es sich hierbei fast ausschließlich um atmosphärische Geräte handelt, die ihre Verbrennungsluft direkt aus dem Wohnraum beziehen, ist die regelmäßige Wartung keine Option, sondern eine strikte gesetzliche Vorgabe nach dem Wiener Kesselgesetz und den regionalen Bauordnungen.
Das strikte 12-Monats-Intervall für atmosphärische Brenner
Der Gesetzgeber schreibt für diese Geräteklasse eine jährliche Überprüfung vor. Da Löblich Thermen offen im Raum brennen, lagert sich der normale Hausstaub unweigerlich auf dem Brennerbett ab. Dies führt zu einer unvollständigen Verbrennung, bei der statt harmlosem CO2 das hochgiftige, unsichtbare Kohlenmonoxid (CO) entsteht. Bei der Wartung zerlegt der Techniker den Brenner, reinigt die Düsen mechanisch und stellt die Primärluftzufuhr exakt ein, um maximale Betriebssicherheit zu garantieren.
Die Pflichtenverteilung zwischen Mieter und Vermieter
Das Mietrechtsgesetz (MRG) regelt die Kostenverteilung in Österreich eindeutig: Der Mieter ist für die regelmäßige Durchführung und Bezahlung der Thermenwartung verantwortlich. Er muss das vom Techniker ausgestellte Prüfprotokoll gut aufbewahren. Sollte die Löblich Therme trotz nachweislich regelmäßiger Wartung einen irreparablen Defekt erleiden, muss der Vermieter die Kosten für den Austausch des Geräts tragen. Ohne Wartungsnachweis haftet der Mieter selbst.
Wertermittlung durch die gesetzliche Abgasmessung
Teil des Services ist die Abgasmessung nach den lokalen Luftreinhaltegesetzen. Hierbei wird geprüft, ob der Abgasverlust der Löblich Therme innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegt. Eine frisch gewartete Löblich Anlage spart spürbar Brennstoff und schützt Sie zuverlässig vor bösen Überraschungen bei der nächsten Überprüfung durch den Rauchfangkehrer.
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